Der Aktionsplan für die Umweltzone Stuttgart wurde überarbeitet.

Seit 01. März 2010 gilt ein ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (ab 3,5 t; Lieferverkehr frei) im Stadtgebiet Stuttgart, erweitert um die Stadtgebiete Gerlingen, Korntal, Ostfildern und das Gebiet bis zur B313 im Osten. Ausgenommen ist die B10 mit den Abzweigen B14 Richtung Waiblingen und B27/B27a Richtung Kornwestheim.

Seit dem 1. Januar 2013 sind nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in den übrigen Umweltzonen zugelassen.